Wir möchten Sie umfassend, kompetent und individuell beraten.
Wir möchten Sie umfassend, kompetent und individuell beraten.
Allerdings sind eine anwaltliche Beratung und Vertretung mit Kosten verbunden. Wir setzen eine faire und transparente Vergütung als Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Abhängig von Ihrem Anliegen vereinbaren wir:
- Eine streitwertabhängige Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Ein Stundenhonorar
- Ein Pauschalhonorar
Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung wird von uns stets nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) mit € 190,00 zzgl. 19% Ust und ggf. zzgl. € 20 Kostenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG angesetzt.
Sofern Sie im Anschluss an ein persönliches Beratungsgespräch eine umfangreiche Überprüfung von Dokumenten oder eine schriftliche Zusammenfassung wünschen, erhöht sich die Beratungsgebühr von € 190,00 netto auf € 250,00 netto zzgl. 19% Ust.
Die Erstberatungsgebühr wird selbstverständlich auf die weitere anwaltliche Tätigkeit angerechnet.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, können wir die Kostendeckungsanfrage und weitere Kommunikation mit der Versicherung übernehmen. Sprechen Sie uns hier bei Bedarf gerne an.
Anwaltliche Vertretung
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung berechnen wir abhängig von Ihrer Angelegenheit nach folgenden Vergütungsmodellen:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Abrechnung nach Stundenhonorar
- Oder nach Pauschalhonorar
Im Rahmen der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergibt sich das anwaltliche Honorar streitwertabhängig aus dem gesetzlichen Vergütungsverzeichnis. Im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Kosten nach dem RVG in Ansatz zu bringen.
Im Rahmen des persönlichen Erstberatungsgespräches informieren wir Sie, soweit es uns möglich ist, über den zu erwartenden Streitwert und die voraussichtlichen Kosten.
In einigen Fällen ist die Vereinbarung eines Stunden-oder Pauschalhonorars für den Einzelfall sachgerecht und zweckmäßig. Welches Vergütungsmodell für Ihren Fall in Frage kommt, besprechen wir mit Ihnen ausführlich im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs.